Verwaltungsgerichtshof
20.04.2026
Ra 2026/09/0007
Steht der Amtspartei ein Rechtsmittel gegen einen allfälligen Einstellungsbescheid zu, kann das Strafverfahren – wenn (wie vorliegend) die Einstellung lediglich per Aktenvermerk erfolgte - jedenfalls nicht formell rechtskräftig beendet sein (VwGH 26.9.2018, Ra 2017/17/0474 und 0475).
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2026090007.L02