Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.09.2026

Geschäftszahl

Ra 2026/08/0061

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2015/08/0176 B 1. Dezember 2017 RS 4

Stammrechtssatz

Es ist - in einer (einzigen) Entscheidung - in einem ersten Schritt über den Anspruchsverlust nach Paragraph 10, Absatz eins, AlVG und in einem weiteren Schritt über die (allfällige) gänzliche oder teilweise Nachsicht gemäß Paragraph 10, Absatz 3, AlVG abzusprechen. Bei einer jedenfalls zu erteilenden gänzlichen Nachsicht kann von einer abschließenden Beurteilung der Voraussetzungen des Paragraph 10, Absatz eins, AlVG auch von vornherein Abstand genommen werden.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2026:RA2026080061.L05