Verwaltungsgerichtshof
02.09.2026
Ra 2026/08/0061
GRS wie Ra 2022/08/0132 B 4. April 2024 RS 7
Die Sache des Verfahrens in den Verfahren eines Anspruchsverlusts nach Paragraph 10, AlVG 1977 ist die Erfüllung eines der in dieser Bestimmung genannten Tatbestände, sodass eine Korrektur des Zeitraums, für den es ex lege zu einem Verlust des Anspruchs kommt, keine Überschreitung der Sache darstellt.
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2026080061.L04