Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.04.2026

Geschäftszahl

Ra 2026/08/0023

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2016/08/0011 E 24. November 2016 VwSlg 19494 A/2016 RS 6 (hier mit dem Zusatz: "und daher auch der Versicherungspflicht nach Paragraph 4, Absatz 2, ASVG unterliegt")

Stammrechtssatz

Der Verwaltungsgerichtshof hat sich insbesondere mit der Stellung von Kommanditisten einer KG mehrmals befasst und ausgeführt, dass es keineswegs ausgeschlossen ist, dass ein an der Geschäftsführung nicht beteiligter Kommanditist in einem Verhältnis wirtschaftlicher und persönlicher Abhängigkeit zur Gesellschaft als Dienstgeberin beschäftigt sein kann vergleiche die hg. Erkenntnisse vom 2. Mai 2012, 2010/08/0083, und vom 10. Juni 2009, 2007/08/0142).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2026:RA2026080023.L01