Verwaltungsgerichtshof
13.04.2026
Ra 2026/08/0023
GRS wie Ra 2016/08/0011 E 24. November 2016 VwSlg 19494 A/2016 RS 6 (hier mit dem Zusatz: "und daher auch der Versicherungspflicht nach Paragraph 4, Absatz 2, ASVG unterliegt")
Der Verwaltungsgerichtshof hat sich insbesondere mit der Stellung von Kommanditisten einer KG mehrmals befasst und ausgeführt, dass es keineswegs ausgeschlossen ist, dass ein an der Geschäftsführung nicht beteiligter Kommanditist in einem Verhältnis wirtschaftlicher und persönlicher Abhängigkeit zur Gesellschaft als Dienstgeberin beschäftigt sein kann vergleiche die hg. Erkenntnisse vom 2. Mai 2012, 2010/08/0083, und vom 10. Juni 2009, 2007/08/0142).
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2026080023.L01