Verwaltungsgerichtshof
10.02.2026
Ra 2026/08/0008
Paragraph 25 a, Absatz 4 a, VwGG stellt nur darauf ab, ob ein Antrag auf Ausfertigung (rechtzeitig) gestellt wurde, ohne dass es darauf ankommt, aus welchen Gründen er allenfalls unterblieben ist vergleiche etwa VwGH 30.4.2024, Ra 2022/05/0188).
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2026080008.L04