Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.02.2026

Geschäftszahl

Ra 2026/08/0008

Rechtssatz

Paragraph 25 a, Absatz 4 a, VwGG stellt nur darauf ab, ob ein Antrag auf Ausfertigung (rechtzeitig) gestellt wurde, ohne dass es darauf ankommt, aus welchen Gründen er allenfalls unterblieben ist vergleiche etwa VwGH 30.4.2024, Ra 2022/05/0188).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2026:RA2026080008.L04