Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.05.2026

Geschäftszahl

Ra 2026/08/0003

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2019/08/0164 B 13. Dezember 2019 RS 3 (hier ohne den fallspezifischen Zusatz)

Stammrechtssatz

Wenn jemand bei der Erbringung von Dienstleistungen arbeitend unter solchen Umständen angetroffen wird, die nach der Lebenserfahrung üblicherweise auf ein Dienstverhältnis hindeuten (wie dies bei den gegenständlichen Spachtelarbeiten der Fall ist), ist die Behörde bzw. das Verwaltungsgericht berechtigt, von einem Dienstverhältnis im üblichen Sinn auszugehen, sofern im Verfahren nicht jene atypischen Umstände dargelegt werden können, die einer solchen Deutung ohne nähere Untersuchung entgegenstehen vergleiche etwa VwGH 11.6.2014, 2012/08/0170, mwN).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2026:RA2026080003.L01