Verwaltungsgerichtshof
29.01.2026
Ra 2026/05/0001
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2026/05/0002
Die Frage, ob ein Bauvorhaben bewilligungspflichtig, anzeigepflichtig oder auch bewilligungsfrei ist, unterliegt grundsätzlich der einzelfallbezogenen Beurteilung des VwG; eine Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung läge in diesem Zusammenhang jeweils nur dann vor, wenn diese Beurteilungen in einer die Rechtssicherheit beeinträchtigenden, unvertretbaren Weise vorgenommen worden wären vergleiche etwa VwGH 23.6.2025, Ra 2025/05/0105, Rn. 12, mwN).
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2026050001.L01