Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.05.2026

Geschäftszahl

Ra 2026/04/0068

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ro 2020/04/0010 E 20. August 2025 RS 2

Stammrechtssatz

Nach der Rsp. des EuGH (EuGH 7.12.2023, C-634/21, SCHUFA Holding [Scoring], Rn. 73) liegt eine "automatisierte Entscheidung im Einzelfall" im Sinne des Artikel 22, Absatz eins, DSGVO vor, wenn ein auf personenbezogene Daten zu einer Person gestützter Wahrscheinlichkeitswert in Bezug auf deren Fähigkeit zur Erfüllung künftiger Zahlungsverpflichtungen durch eine Wirtschaftsauskunftei automatisiert erstellt wird, sofern von diesem Wahrscheinlichkeitswert maßgeblich abhängt, ob ein Dritter, dem dieser Wahrscheinlichkeitswert übermittelt wird, ein Vertragsverhältnis mit dieser Person begründet, durchführt oder beendet.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2026:RA2026040068.L01