Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.08.2026

Geschäftszahl

Ra 2026/03/0072

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2018/03/0059 B 4. Juni 2018 RS 1 (hier: luftfahrtrechtliche Angelegenheit; hier Paragraph 13, Absatz 4, VwGVG statt Paragraph 13, Absatz 5, VwGVG)

Stammrechtssatz

Nichtstattgebung - aufschiebende Wirkung einer Beschwerde gegen die Streichung aus der Verteidigerliste - Da der Beschwerde gegen den Ausschluss der aufschiebenden Wirkung gemäß Paragraph 13, Absatz 5, VwGVG keine aufschiebende Wirkung zukommt, kann die Revision ein von ihr angestrebtes gegenteiliges Ergebnis auch nicht im Wege der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ihrer Revision durch den Verwaltungsgerichtshof erreichen.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2026:RA2026030072.L01