Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.08.2026

Geschäftszahl

Ra 2026/02/0168

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2026/07/0008 B 17. März 2026 RS 1 (hier ohne 'fehlerfreie oder')

Stammrechtssatz

Es besteht kein abstraktes Recht auf eine fehlerfreie oder richtige Anwendung eines Gesetzes. Dabei handelt es sich nicht um einen Revisionspunkt, sondern um einen Revisionsgrund im Sinne des Paragraph 28, Absatz eins, Ziffer 5, VwGG, der nur in Verbindung mit der Verletzung von aus materiell-rechtlichen Vorschriften ableitbaren subjektiven Rechten zielführend geltend gemacht werden kann (VwGH 24.5.2023, Ra 2023/05/0062).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2026:RA2026020168.L02