Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.09.2026

Geschäftszahl

Ra 2026/02/0127

Rechtssatz

Durch einen unzureichenden Abstand zu anderen Fahrzeugen wird eine Verkehrslage geschaffen, die zu einer Beschädigung an diesen Fahrzeugen führen kann und den Lenker infolge verpflichtet, sich durch geeignete Maßnahmen davon zu überzeugen, dass das Fahrmanöver ohne Verkehrsunfall geglückt ist (VwGH 21.10.1992, 92/02/0197; VwGH 26.9.1990, 90/02/0039; VwGH 2.7.2018, Ra 2018/02/0203; VwGH 17.4.1991, 90/02/0206; VwGH 2.9.2024, Ra 2024/02/0169).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2026:RA2026020127.L05