Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.02.2026

Geschäftszahl

Ra 2026/02/0007

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2017/12/0076 B 9. Mai 2018 RS 2

Stammrechtssatz

Die Frage, ob ein Sachverständiger in einem bestimmten Verfahren als befangen anzusehen ist, stellt keine grundsätzliche, sondern eine einzelfallbezogene Rechtsfrage dar, welche die Zulässigkeit einer Revision jedenfalls dann nicht zu begründen vermag, wenn das VwG diese Frage vertretbar gelöst hat vergleiche VwGH 17.5.2017, Ra 2017/02/0095).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2026:RA2026020007.L02