Verwaltungsgerichtshof
11.02.2026
Ra 2026/02/0007
GRS wie Ra 2017/12/0076 B 9. Mai 2018 RS 2
Die Frage, ob ein Sachverständiger in einem bestimmten Verfahren als befangen anzusehen ist, stellt keine grundsätzliche, sondern eine einzelfallbezogene Rechtsfrage dar, welche die Zulässigkeit einer Revision jedenfalls dann nicht zu begründen vermag, wenn das VwG diese Frage vertretbar gelöst hat vergleiche VwGH 17.5.2017, Ra 2017/02/0095).
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2026020007.L02