Verwaltungsgerichtshof
01.09.2025
Ra 2025/20/0375
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2025/20/0376
GRS wie Ra 2022/20/0289 E 12. Mai 2025 RS 8
Für die Gewährung von Asyl bedarf es stets der Prüfung eines kausalen Zusammenhanges zwischen der Verfolgungshandlung (oder dem Fehlen von Schutz vor Verfolgung) und einem Verfolgungsgrund im Sinn der GFK. Es kommt nicht darauf an, dass "irgendein" Zusammenhang besteht, sondern dass die Verfolgungshandlung kausal auf einen Verfolgungsgrund im Sinn der GFK - wenn auch nicht notwendigerweise als den alleinigen Grund - zurückzuführen ist.
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025200375.L01