Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

01.09.2025

Geschäftszahl

Ra 2025/20/0375

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ra 2025/20/0376

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2022/20/0289 E 12. Mai 2025 RS 8

Stammrechtssatz

Für die Gewährung von Asyl bedarf es stets der Prüfung eines kausalen Zusammenhanges zwischen der Verfolgungshandlung (oder dem Fehlen von Schutz vor Verfolgung) und einem Verfolgungsgrund im Sinn der GFK. Es kommt nicht darauf an, dass "irgendein" Zusammenhang besteht, sondern dass die Verfolgungshandlung kausal auf einen Verfolgungsgrund im Sinn der GFK - wenn auch nicht notwendigerweise als den alleinigen Grund - zurückzuführen ist.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025200375.L01