Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.10.2025

Geschäftszahl

Ra 2025/20/0192

Rechtssatz

Bei der Beurteilung, ob in maßgeblicher Weise ein Familienleben im Sinn des Artikel 8, EMRK vorliegt, kommt es nicht bloß auf den Umstand der biologischen Abstammung, sondern in erster Linie auf die tatsächlichen Bindungen zwischen Angehörigen an.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025200192.L03