Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.12.2025

Geschäftszahl

Ra 2025/19/0163

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2014/18/0112 E 28. Jänner 2015 RS 1

Stammrechtssatz

Einer von Privatpersonen bzw. privaten Gruppierungen ausgehenden, auf einem Konventionsgrund beruhenden Verfolgung kommt Asylrelevanz zu, wenn der Staat nicht gewillt oder nicht in der Lage ist, diese Verfolgungshandlungen hintanzuhalten (Hinweis E vom 21. April 2011, 2011/01/0100, mwN). Auch eine auf keinem Konventionsgrund beruhende Verfolgung durch Private hat aber asylrelevanten Charakter, wenn der Heimatstaat des Betroffenen aus den in Artikel eins, Abschnitt A Ziffer 2, der Genfer Flüchtlingskonvention genannten Gründen nicht bereit ist, Schutz zu gewähren (Hinweis E vom 13. November 2011, 2000/01/0098; im gleichen Sinne auch Artikel 9, Absatz 3, der Richtlinie 2011/95/EU - Statusrichtlinie).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025190163.L01