Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.01.2026

Geschäftszahl

Ra 2025/19/0068

Rechtssatz

Im Fall einer freiwilligen Rückkehr des Revisionswerbers in seinen Herkunftsstaat ist die Revision gegen ein Erkenntnis, mit dem ein Antrag auf internationalen Schutz hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten als unbegründet abgewiesen wurde, als gegenstandslos geworden zu erklären und das Verfahren einzustellen vergleiche VwGH Ra 2021/18/0077, mwN). Die freiwillige Rückkehr des Revisionswerbers in sein Heimatland während des anhängigen Revisionsverfahrens spricht dafür, dass der Revisionswerber kein weiteres Interesse an der inhaltlichen Erledigung seiner Revision hat.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025190068.L04