Verwaltungsgerichtshof
08.10.2025
Ra 2025/18/0203
Die persönlichen Interessen des Fremden an seinem Verbleib in Österreich nehmen grundsätzlich mit der Dauer seines bisherigen Aufenthalts zu. Allein aus der Aufenthaltsdauer lässt sich ein Recht auf Verbleib in Österreich aber nicht ableiten.
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025180203.L04