Verwaltungsgerichtshof
28.08.2025
Ra 2025/18/0162
Die Beauftragung eines Rechtsanwalts durch eine Partei, der ein Verfahrenshelfer bestellt worden ist, führt zwar nicht ex lege zum Erlöschen der Verfahrenshilfe nach Paragraph 68, Absatz eins, ZPO, aber dazu, dass die Verfahrenshilfe für erloschen erklärt werden kann vergleiche OGH 13.3.2014, 6 Ob 34/14i).
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025180162.L02