Verwaltungsgerichtshof
25.02.2026
Ra 2025/17/0147
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2025/17/0148
Ra 2025/17/0149
GRS wie Ra 2021/22/0156 B 24. Juni 2024 RS 3 (hier ohne den letzten Halbsatz)
Dem tragend herangezogenen Interesse eines Fremden an der weiteren Fortsetzung seiner Ausbildung im Aufnahmestaat kommt für sich genommen keine entscheidungserhebliche Bedeutung zu, woran auch ein bereits erzielter Erfolg bei der Ausbildung nichts ändern kann (VwGH 10.5.2016, Ra 2015/22/0158; VwGH 4.10.2018, Ra 2018/22/0126).
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025170147.L02