Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.03.2026

Geschäftszahl

Ra 2025/17/0015

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2001/05/0295 E 9. Oktober 2001 RS 4

Stammrechtssatz

Eine Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung setzt voraus, dass die Behörde alle ihr zu Gebote stehenden Mittel für die Ermittlung der Abgabestelle und die ihr nach den Umständen zumutbaren amtswegigen Ermittlungen zu deren Erforschung ausgeschöpft hat (Hinweis E 21. Mai 1996, Zl. 95/04/0201, mwN).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025170015.L03