Verwaltungsgerichtshof
17.11.2025
Ra 2025/16/0085
Die Gebührenpflicht knüpft bewusst an formale äußere Tatbestände an. Grundbuchssachen sind durch eine besondere Formstrenge gekennzeichnet vergleiche VwGH 5.9.2023, Ra 2023/16/0064, mwN).
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025160085.L01