Verwaltungsgerichtshof
11.02.2026
Ra 2025/16/0028
Es entspricht der Rechtsprechung des VwGH, dass die zeitliche Abfolge der Vertragsabschlüsse um eine Auflösungsvereinbarung eines Kaufvertrages bei der Berücksichtigung der Wiedererlangung der vollständigen Verfügungsmacht des Verkäufers zu berücksichtigen ist vergleiche etwa VwGH 25.11.2015, 2013/16/0034;18.9.2007, 2007/16/0066; 28.9.2000, 2000/16/0331; 21.1.2020, Ra 2019/16/0220, mwN).
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025160028.L03