Verwaltungsgerichtshof
11.02.2026
Ra 2025/16/0028
GRS wie Ra 2024/16/0035 E 30. Jänner 2025 RS 5
Die Rückgängigmachung des ersten Kaufvertrags liegt insbesondere dann nicht vor, wenn der ursprüngliche Verkäufer nicht die Möglichkeit erlangt, das Grundstück an einen außenstehenden Dritten zu verkaufen vergleiche in diesem Sinn VwGH 21.1.2020, Ra 2019/16/0220)
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025160028.L02