Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.02.2026

Geschäftszahl

Ra 2025/16/0028

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2024/16/0035 E 30. Jänner 2025 RS 5

Stammrechtssatz

Die Rückgängigmachung des ersten Kaufvertrags liegt insbesondere dann nicht vor, wenn der ursprüngliche Verkäufer nicht die Möglichkeit erlangt, das Grundstück an einen außenstehenden Dritten zu verkaufen vergleiche in diesem Sinn VwGH 21.1.2020, Ra 2019/16/0220)

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025160028.L02