Verwaltungsgerichtshof
24.11.2025
Ra 2025/15/0070
Es liegt keine Aktenwidrigkeit vor, wenn das BFG im Rahmen seiner Beweiswürdigung zu einem anderen Ergebnis kommt als der Revisionswerber vergleiche VwGH 7.5.2025, Ra 2024/15/0012).
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025150070.L02