Verwaltungsgerichtshof
28.10.2025
Ra 2025/15/0066
GRS wie 2011/09/0216 B 28. Februar 2012 RS 1 (hier ohne den Einschub)
Gegen Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofes sieht das Gesetz - ohne Rücksicht darauf, ob die Entscheidung durch Beschluss des Senates oder des Berichters ergangen ist - generell kein Rechtsmittel vor.
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025150066.L01