Verwaltungsgerichtshof
15.04.2025
Ra 2025/15/0008
Eine Zustellung an die in Paragraph 13, Absatz 4, ZustG genannten Angestellten des Parteienvertreters ist zulässig und wirksam, unabhängig davon, ob sich der Parteienvertreter selbst an der Abgabestelle aufhält vergleiche VwGH 21.10.1986, 86/07/0135).
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025150008.L06