Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.04.2025

Geschäftszahl

Ra 2025/15/0008

Rechtssatz

Eine Zustellung an die in Paragraph 13, Absatz 4, ZustG genannten Angestellten des Parteienvertreters ist zulässig und wirksam, unabhängig davon, ob sich der Parteienvertreter selbst an der Abgabestelle aufhält vergleiche VwGH 21.10.1986, 86/07/0135).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025150008.L06