Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.05.2026

Geschäftszahl

Ra 2025/14/0237

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2014/19/0177 B 28. April 2015 RS 1 (hier: ohne den Klammerausdruck)

Stammrechtssatz

Schon nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut des Paragraph 3, Absatz eins, AsylG 2005 ist Voraussetzung für die Zuerkennung des Status des Asylberechtigten die Glaubhaftmachung, dass dem Asylwerber im Herkunftsstaat Verfolgung im Sinn des Artikel eins, Abschnitt A Ziffer 2, Genfer Flüchtlingskonvention, demnach aus Gründen der Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder der politischen Gesinnung, droht (Hinweis B vom 22. Oktober 2014, Ra 2014/19/0086 bis 0090, mwH aus der Rechtsprechung zum Erfordernis eines Zusammenhanges zwischen der Bedrohung und einem Konventionsgrund).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025140237.L01