Verwaltungsgerichtshof
25.06.2026
Ra 2025/13/0139
GRS wie 2011/16/0187 E 18. März 2013 RS 5
Der bloße Umstand, einen Steuerberater mit den steuerlichen Agenden der Gesellschaft betraut zu haben, schließt ein Verschulden des Geschäftsführers der Gesellschaft an der Uneinbringlichkeit der Abgaben der Gesellschaft nicht aus.
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025130139.L10