Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.06.2026

Geschäftszahl

Ra 2025/13/0139

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2011/16/0187 E 18. März 2013 RS 5

Stammrechtssatz

Der bloße Umstand, einen Steuerberater mit den steuerlichen Agenden der Gesellschaft betraut zu haben, schließt ein Verschulden des Geschäftsführers der Gesellschaft an der Uneinbringlichkeit der Abgaben der Gesellschaft nicht aus.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025130139.L10