Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

31.10.2025

Geschäftszahl

Ra 2025/13/0114

Rechtssatz

Auch bei fehlenden Vereinbarungen hinsichtlich Darlehensrückzahlung, Zinssatz, Zinsfälligkeiten und Sicherheiten kann nicht von vornherein auf das tatsächliche Fehlen einer ernsthaften Rückzahlungsabsicht des Gesellschafters geschlossen werden vergleiche in diesen Sinn VwGH 8.10.2020, Ra 2019/13/0075, mwN).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025130114.L03