Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.04.2026

Geschäftszahl

Ra 2025/13/0043

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ro 2022/15/0038 E 20. März 2024 RS 3 (hier ohne den letzten Satz)

Stammrechtssatz

Es ist belanglos ist, ob geldwerte Vorteile iSd Paragraph 15, EStG 1988 auch nahen Angehörigen des Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit beziehenden Steuerpflichtigen gewährt werden, wenn der Grund der Zuwendung dieser Vorteile ausschließlich im bestehenden Dienstverhältnis des Steuerpflichtigen liegt vergleiche VwGH 18.12.2014, 2012/15/0003, mwN). Sie sind daher grundsätzlich auch bei diesen steuerlich zu erfassen.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025130043.L03