Verwaltungsgerichtshof
09.04.2026
Ra 2025/13/0043
Zwischen dem Gesellschafter einer GmbH und der GmbH besteht ein Naheverhältnis. Damit sind sie als nahe Angehörige anzusehen vergleiche VwGH 18.10.2017, Ra 2016/13/0050, mwN).
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025130043.L02