Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.04.2026

Geschäftszahl

Ra 2025/13/0043

Rechtssatz

Zwischen dem Gesellschafter einer GmbH und der GmbH besteht ein Naheverhältnis. Damit sind sie als nahe Angehörige anzusehen vergleiche VwGH 18.10.2017, Ra 2016/13/0050, mwN).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025130043.L02