Verwaltungsgerichtshof
28.03.2025
Ra 2025/13/0019
GRS wie Ro 2018/13/0013 E 26. Februar 2020 RS 1 (hier nur der erste Satz)
Mehraufwendungen aus einer Unterbringung in einem Alters- oder Pflegeheim erwachsen nur dann zwangsläufig, wenn ein derartiger Pflege- oder Betreuungsbedarf gegeben ist. Im Hinblick auf Prozesskosten ist ein derartiger spezifischer Zusammenhang der Mehraufwendungen mit einem Pflege- oder Betreuungsbedarf nicht erforderlich.
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025130019.L02