Verwaltungsgerichtshof
27.08.2026
Ro 2025/13/0003
Paragraph 3, Absatz eins a, Ziffer 4, ALSAG in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 58 aus 2017, verweist - anders als nach der Rechtslage nach dem Budgetbegleitgesetz 2003 - ausdrücklich auf die Vorgaben des Bundes-Abfallwirtschaftsplans. Anders als der Ministerialentwurf (254/ME 25. GP; "entsprechend den Vorgaben [...]") verlangt das Gesetz aber lediglich, dass die Verwendung "im Einklang mit den Vorgaben" des BAWP erfolgt. In den Erläuterungen zur Regierungsvorlage (1456 BlgNR 25. Gesetzgebungsperiode wird dazu auf "punktuelle Abweichungen auf Basis sachverständiger Ausführungen durch die Behörde" verwiesen; diese Maßnahmen seien ebenfalls von der Ausnahme umfasst ("im Einklang mit").
ECLI:AT:VWGH:2026:RO2025130003.J03