Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.08.2026

Geschäftszahl

Ro 2025/13/0003

Rechtssatz

Eine "zulässige" Verwendung nach Paragraph 3, Absatz eins a, Ziffer 4, ALSAG in der Fassung des Budgetbegleitgesetzes 2003, BGBl. römisch eins Nr. 71, setzte insbesondere voraus, dass alle erforderlichen Bewilligungen (Anzeigen, Nichtuntersagungen) für die Vornahme der Verfüllung oder der Geländeanpassung im Sinne dieser Bestimmung in dem für das Entstehen der Beitragsschuld maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt vorgelegen sind vergleiche z.B. VwGH 20.2.2014, 2013/07/0117; 2.10.2019, Ra 2019/13/0059, mwN).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2026:RO2025130003.J01