Verwaltungsgerichtshof
21.01.2026
Ra 2025/12/0116
GRS wie 2011/09/0216 B 28. Februar 2012 RS 1 (hier ohne den Einschub zwischen den Gedankenstrichen)
Gegen Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofes sieht das Gesetz - ohne Rücksicht darauf, ob die Entscheidung durch Beschluss des Senates oder des Berichters ergangen ist - generell kein Rechtsmittel vor.
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025120116.L01