Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.10.2025

Geschäftszahl

Ra 2025/12/0029

Rechtssatz

Verfahrensmängel vermögen für sich genommen in der Regel eine Befangenheit nicht zu begründen. Anderes würde lediglich dann gelten, wenn diese Mängel so schwerwiegend wären, dass sie die mangelnde Objektivität des Richters erkennen ließen (VwGH 14.10.2024, Ra 2023/12/0008).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025120029.L03