Verwaltungsgerichtshof
22.09.2025
Ra 2025/12/0028
Es trifft nicht zu, dass das Vertrauen des handelsrechtlichen Geschäftsführers auf eine Auskunft des eigenen Rechtsvertreters schlechthin schuldbefreiend oder verschuldensmindernd wäre (VwGH 7.12.2021, Ra 2021/09/0243; VwGH 9.2.2017, Ra 2017/02/0033).
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025120028.L02