Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.03.2026

Geschäftszahl

Ra 2025/11/0129

Rechtssatz

Dem Antragsteller wird in Verfahren nach Paragraph 23, Absatz 3 a, FSG für bestimmte Konstellationen die Möglichkeit zum Nachweis eingeräumt, dass die ausländische Lenkberechtigung trotz Ablauf der Frist im Führerschein nach wie vor gültig ist (siehe dazu die Gesetzesmaterialien zur Novelle Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 74 aus 2015,, Regierungsvorlage 631 BlgNR 25. Gesetzgebungsperiode 2, auf der Paragraph 23, Absatz 3 a, FSG beruht). Aus Paragraph 23, Absatz 3 a, FSG geht folglich deutlich hervor, dass der Umstand, dass abhängig von der jeweiligen ausländischen Rechtslage der Ablauf der Gültigkeitsdauer eines ausländischen Führerscheindokuments nicht zwingend den Wegfall der ausländischen Lenkberechtigung bedeuten muss, auch im Rahmen des Paragraph 23, Absatz 3, FSG rechtlich von Bedeutung ist.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025110129.L03