Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.04.2026

Geschäftszahl

Ra 2025/11/0044

Rechtssatz

Bei der Frage, ob im Sinne des Paragraph 5 d, Absatz eins, Ziffer 2, TNRSG ein Nutzen für die Lebensführung suggeriert wird, handelt es sich um eine Rechtsfrage, nicht hingegen um eine Sachverhaltsfrage bzw. eine Frage der Beweiswürdigung. Bei der Beurteilung ist darauf abzustellen, wie die Merkmale oder Elemente von einem durchschnittlichen Konsumenten wahrgenommen werden können vergleiche VwGH 22.10.2025, Ra 2024/11/0067, mit Hinweis auf VwGH 17.12.2024, Ra 2022/11/0058).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025110044.L08