Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.10.2025

Geschäftszahl

Ra 2025/11/0007

Rechtssatz

Soweit die Revision die Befangenheit auf eine unrichtige Beweiswürdigung und Verfahrensmängel stützt, ist zunächst allgemein darauf hinzuweisen, dass solche Verfahrensfehler in der Regel eine Befangenheit nicht zu begründen vermögen vergleiche VwGH 14.10.2024, Ra 2023/12/0008, mwN).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025110007.L08