Verwaltungsgerichtshof
03.09.2025
Ra 2025/10/0052
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2025/10/0053
Ra 2025/10/0054
GRS wie Ra 2019/07/0081 B 28. Mai 2020 RS 6
Ob eine Auflage ausreichend bestimmt ist, betrifft - wie die Auslegung eines konkreten Bescheides ganz allgemein - grundsätzlich nur den Einzelfall. Es liegt daher nur dann eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung vor, wenn vom VwG diesbezüglich ein unvertretbares und die Rechtssicherheit beeinträchtigendes Ergebnis erzielt wurde vergleiche VwGH 27.2.2018, Ra 2016/05/0021).
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025100052.L02