Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.09.2025

Geschäftszahl

Ra 2025/10/0052

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ra 2025/10/0053

Ra 2025/10/0054

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2019/07/0081 B 28. Mai 2020 RS 6

Stammrechtssatz

Ob eine Auflage ausreichend bestimmt ist, betrifft - wie die Auslegung eines konkreten Bescheides ganz allgemein - grundsätzlich nur den Einzelfall. Es liegt daher nur dann eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung vor, wenn vom VwG diesbezüglich ein unvertretbares und die Rechtssicherheit beeinträchtigendes Ergebnis erzielt wurde vergleiche VwGH 27.2.2018, Ra 2016/05/0021).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025100052.L02