Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.02.2026

Geschäftszahl

Ra 2025/10/0013

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2021/10/0075 E 22. März 2022 RS 2

Stammrechtssatz

Die Verfolgungshandlung ist einer berichtigenden Auslegung - mag auch bei der Angabe der Tatzeit ein Schreibfehler unterlaufen sein - nicht zugänglich.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025100013.L06