Verwaltungsgerichtshof
10.12.2025
Ra 2025/10/0006
Menschen mit Behinderungen ist nach der insofern klaren und unmissverständlichen Rechtslage des S.THG gesetzlich kein Rechtsanspruch auf eine bestimmte Maßnahme, Art oder Einrichtung der Hilfe zur Teilhabe eingeräumt. Damit ist Menschen mit Behinderungen auch kein Recht auf Beibehaltung einer bestimmten Maßnahme, Art oder Einrichtung eingeräumt.
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025100006.L03