Verwaltungsgerichtshof
16.12.2025
Ra 2025/09/0080
Dem Rechtsanwalt ist es nicht zuzumuten, sich nach der Übergabe der Poststücke an die Kanzleikraft in jedem Fall noch von der tatsächlichen Durchführung der Expedierung der Sendung zu überzeugen (VwGH 16.12.2008, 2008/16/0140). Dass ein Rechtsanwalt nicht auch noch die vorzunehmende Postaufgabe überwacht, vermag ein Verschulden des Rechtsanwalts nicht zu begründen (VwGH 25.2.2005, 2005/02/0030).
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025090080.L10