Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.12.2025

Geschäftszahl

Ra 2025/09/0080

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2017/16/0101 E 19. Oktober 2017 RS 5 (hier ohne den letzten Satz)

Stammrechtssatz

Rein mechanische Vorgänge, wie etwa das Kuvertieren oder die Postaufgabe, kann der Vertreter der alleinigen Erledigung der Kanzlei überlassen vergleiche etwa den hg. Beschluss vom 19. September 2013, 2013/15/0248). Fehler durch zuverlässige Angestellte einer Kanzlei im rein manipulativen Bereich können zur Wiedereinsetzung führen vergleiche etwa die hg. Beschlüsse vom 20. November 2012, 2012/13/0105, und vom 16. Dezember 2008, 2008/16/0140). Allerdings muss ein Kontrollsystem bestehen, solche Fehler zu verhindern vergleiche etwa den hg. Beschluss vom 19. April 2006, 2006/13/0050).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025090080.L07