Verwaltungsgerichtshof
24.11.2025
Ra 2025/09/0070
Ein Verbotsirrtum ist dem Täter dann vorzuwerfen, wenn er sich mit den einschlägigen Rechtsvorschriften nicht bekannt gemacht hat, obwohl er aufgrund seines Berufes dazu verpflichtet gewesen wäre (VwGH 14.12.2012, 2010/09/0173).
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025090070.L01