Verwaltungsgerichtshof
18.11.2025
Ra 2025/09/0065
Die Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 92 aus 2013, des DMSG unterscheidet schon nach ihrem insoweit klaren Gesetzeswortlaut zwischen Einzeldenkmalen und Ensembles, bei welchen das öffentliche Interesse als Einheit besteht (Paragraph eins, Absatz 3 und 4 DMSG; zu den unterschiedlichen Voraussetzungen einer Unterschutzstellung VwGH 14.9.1981, 81/12/0052).
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025090065.L07