Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.11.2025

Geschäftszahl

Ra 2025/09/0065

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2018/12/0057 E 30. Jänner 2019 RS 3

Stammrechtssatz

Es kommt gemäß Paragraph 28, Absatz 3, zweiter Satz VwGVG 2014 die Zurückverweisung einer von der Behörde bislang nicht erledigten Angelegenheit zur Erlassung eines neuen Bescheides nicht in Betracht.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025090065.L03