Verwaltungsgerichtshof
28.05.2026
Ra 2025/09/0061
Die ärztliche Fortbildungspflicht ist eine elementare Berufspflicht, deren Übertretungsfolgen nicht unbedeutend im Hinblick auf ihren Schutzzweck sind (VwGH 28.2.2022, Ra 2020/09/0009).
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025090061.L04