Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.10.2025

Geschäftszahl

Ra 2025/09/0060

Rechtssatz

Es kommt bei fachbezogenen Äußerungen sowohl von Sachverständigen als auch von sonstigen Personen (nicht auf deren Stellung, sondern) auf die fachliche Qualität und Schlüssigkeit sowie den inneren Wahrheitswert an (VwGH 26.5.2008, 2004/06/0039; VwGH 19.5.2022, Ra 2019/07/0065).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025090060.L01